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Neue DIN regelt Kontraste

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Unter der Rücksichtslosigkeit, die im Nichtbeseitigen von Schnee und Glatteisstellen auf Gehwegen liegt, leiden Behinderte – das sind viel mehr als die Menschen im Rollstuhl – auch in anderen Alltagssituationen. Stufen, die man nicht sieht, Hinweise, die nicht zu entziffern sind; nicht nur Älteren oder Sehbehinderten macht so etwas zu schaffen. Häufig sind Informationen auf Hinweistafeln oder Fahrplänen kaum lesbar, weil die Schrift zu klein ist oder das Ganze zu wenig Kontrast hat. Und auch Displays oder Knöpfe an Automaten entsprechen oft nicht den Erfordernissen der Benutzer. »Stellen Sie sich vor, Sie sind sehbehindert und sollen in einer öffentlichen Toilette einen weißen Funktionsschalter auf weißen Fliesen finden«, erläutert Hans-Karl Peter vom Deutschen Blinden- und Sehrbehindertenverband (DBSV) die Problematik.


Abhilfe verspricht eine neue Norm, die seit Dezember 2009 in Kraft ist. Die DIN 32975 »Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung«, oft kurz »Kontrastenorm« genannt, regelt nun alles, was das bessere Sehen in öffentlichen Einrichtungen anbelangt. Dabei geht es nicht allein um Kontrastgrenzwerte. Auch die richtige Beleuchtung oder die Größe von Schriftzeichen sind geregelt, damit sie von möglichst vielen Menschen gut wahrgenommen werden können.

Fünfzehn Jahre lang hatte der (DBSV) dafür gestritten, daß es endlich eine Norm gibt, die Absperrungen, Gefahrenzeichen, Automaten und Wegweiser so vorschreibt, daß sie für jeden gut sichtbar sind. »Das ist die erste Norm in Deutschland, die sich überhaupt mit Sehbehinderung beschäftigt«, freut sich Peters über das Erreichte. Möglich wurde dies nach zwei gescheiterten Anläufen schließlich, als man neben Vertretern von Blinden- und Sehbehindertenverbänden und dem international anerkannten Beleuchtungsexperten Professor Axel Stockmar auch die Deutsche Bahn als Mitstreiter gewinnen konnte. Immerhin ist die mit ihren Bahnsteigen, Anzeigetafeln und Waggonbeschilderungen auch einer der größten Anwender und somit an umsetzbaren, realitätsnahen Richtlinien interessiert.

Dementsprechend ist das Regelwerk: »Es gibt keine konkreten Farbbeispiele und keine Festlegung auf bestimmte Kombinationen«, so Peter. Vielmehr beschränkt sich die Norm darauf, Mindestwerte für den Leuchtdichtekontrast zu bestimmen. Auf der Basis aktueller Untersuchungen mit älteren und sehbehinderten Menschen legte man zwei Werte fest. Ein Kontrast von 0,7 (bei schwarzweißer Darstellung: 0,8) ist für alle Schrift- und Bildzeichen, z. B. Fahrpläne, erforderlich. Dieser gilt auch für Elemente mit Notfall- und Warnfunktion. Bei allen anderen Informationsträgern, so etwa visuellen Leitsystemen, wird ein Kontrast von 0,4 verlangt. Anhand von Formeln im Anhang der DIN-Norm kann jeder Anwender leicht errechnen, wie die erforderliche Beleuchtungsstärke und Schriftgröße für ein Hinweisschild oder eine Anzeigentafel aussieht. Wie die Umsetzung jedoch genau aussehen wird, bleibt abzuwarten, denn was und in welchem Umfang in die Landesbauordnungen übernommen wird, entscheiden die Länder selbst.


Mona Grosche


Junge Welt 20.01.2010

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