Neue DIN regelt Kontraste
Mehr Sicherheit
Unter der Rücksichtslosigkeit, die im Nichtbeseitigen von Schnee und Glatteisstellen auf Gehwegen liegt, leiden Behinderte – das sind viel mehr als die Menschen im Rollstuhl – auch in anderen Alltagssituationen. Stufen, die man nicht sieht, Hinweise, die nicht zu entziffern sind; nicht nur Älteren oder Sehbehinderten macht so etwas zu schaffen. Häufig sind Informationen auf Hinweistafeln oder Fahrplänen kaum lesbar, weil die Schrift zu klein ist oder das Ganze zu wenig Kontrast hat. Und auch Displays oder Knöpfe an Automaten entsprechen oft nicht den Erfordernissen der Benutzer. »Stellen Sie sich vor, Sie sind sehbehindert und sollen in einer öffentlichen Toilette einen weißen Funktionsschalter auf weißen Fliesen finden«, erläutert Hans-Karl Peter vom Deutschen Blinden- und Sehrbehindertenverband (DBSV) die Problematik.
Abhilfe verspricht eine neue Norm, die seit Dezember 2009 in Kraft ist. Die DIN
32975 »Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur
barrierefreien Nutzung«, oft kurz »Kontrastenorm« genannt, regelt nun alles,
was das bessere Sehen in öffentlichen Einrichtungen anbelangt. Dabei geht es
nicht allein um Kontrastgrenzwerte. Auch die richtige Beleuchtung oder die
Größe von Schriftzeichen sind geregelt, damit sie von möglichst vielen Menschen
gut wahrgenommen werden können.
Fünfzehn Jahre lang hatte der (DBSV) dafür gestritten, daß es endlich eine Norm
gibt, die Absperrungen, Gefahrenzeichen, Automaten und Wegweiser so
vorschreibt, daß sie für jeden gut sichtbar sind. »Das ist die erste Norm in
Deutschland, die sich überhaupt mit Sehbehinderung beschäftigt«, freut sich
Peters über das Erreichte. Möglich wurde dies nach zwei gescheiterten Anläufen
schließlich, als man neben Vertretern von Blinden- und Sehbehindertenverbänden
und dem international anerkannten Beleuchtungsexperten Professor Axel Stockmar
auch die Deutsche Bahn als Mitstreiter gewinnen konnte. Immerhin ist die mit
ihren Bahnsteigen, Anzeigetafeln und Waggonbeschilderungen auch einer der
größten Anwender und somit an umsetzbaren, realitätsnahen Richtlinien
interessiert.
Dementsprechend ist das Regelwerk: »Es gibt keine konkreten Farbbeispiele und
keine Festlegung auf bestimmte Kombinationen«, so Peter. Vielmehr beschränkt
sich die Norm darauf, Mindestwerte für den Leuchtdichtekontrast zu bestimmen.
Auf der Basis aktueller Untersuchungen mit älteren und sehbehinderten Menschen
legte man zwei Werte fest. Ein Kontrast von 0,7 (bei schwarzweißer Darstellung:
0,8) ist für alle Schrift- und Bildzeichen, z. B. Fahrpläne, erforderlich.
Dieser gilt auch für Elemente mit Notfall- und Warnfunktion. Bei allen anderen
Informationsträgern, so etwa visuellen Leitsystemen, wird ein Kontrast von 0,4
verlangt. Anhand von Formeln im Anhang der DIN-Norm kann jeder Anwender leicht
errechnen, wie die erforderliche Beleuchtungsstärke und Schriftgröße für ein
Hinweisschild oder eine Anzeigentafel aussieht. Wie die Umsetzung jedoch genau
aussehen wird, bleibt abzuwarten, denn was und in welchem Umfang in die
Landesbauordnungen übernommen wird, entscheiden die Länder selbst.
Mona Grosche
Junge Welt 20.01.2010
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